Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) veröffentlicht

Am 12. Dezember 2024 wurde die EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in nationales Recht hat bis zum 31. Juli 2027 zu erfolgen.

Ein wesentlicher Aspekt der Änderung ist die vorgesehene schrittweise Energieneutralität des Abwassersektors bis 2045. Das Ziel gilt nicht anlagenscharf. In die Berechnung werden Anlagen ab 10.000 Einwohner einbezogen.

Zudem ist die Finanzierungsfrage aktuell noch nicht gelöst. Eine Abwälzung der Kosten auf den Gebührenzahler ist kritisch zu beurteilen.

2024-12-12_KARL-DE_TXT.pdf

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